Allgemeine Geschäftsbedingungen von HANDYLADEN – LEINEFELDE
Einleitende Bedingungen §1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden von HANDYLADEN – LEINEFELDE. Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an. (2) Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.Kunde i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. §2 Vertragsschluss (1) Alle Angebote von HANDYLADEN – LEINEFELDE sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. §3 Eigentumsvorbehalt (1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich HANDYLADEN – LEINEFELDE das Eigentum an der von der HANDYLADEN – LEINEFELDE gelieferten Hardware bzw. Telekommunikationsgeräten (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich HANDYLADEN – LEINEFELDE das Eigentum an der Ware vor bis alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind. Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. HANDYLADEN – LEINEFELDE ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder beschädigt wird oder abhanden kommt sowie im Falle einer Verlegung der Wohn- oder Geschäftsräume des Kunden. Verletzt der Kunde die hier genannten Pflichten, so kann die HANDYLADEN – LEINEFELDE den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Waren heraus verlangen. Dies gilt auch im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden. HANDYLADEN – LEINEFELDE ist danach berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende Ansprüche anzurechnen. Dasselbe gilt bei einer erst nach Vertragsschluss erkennbar gewordenen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, die eine Gefährdung der Gegenleistung des Kunden zur Folge hat. (2) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt HANDYLADEN – LEINEFELDE bereits jetzt seine Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. HANDYLADEN – LEINEFELDE nimmt die Abtretung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Unternehmer zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. (3) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von HANDYLADEN – LEINEFELDE. Wird die Vorbehaltsware mit anderen,nicht von HANDYLADEN – LEINEFELDE gehörenden, Sachen so verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache wird, so erwirbt HANDYLADEN – LEINEFELDE an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von HANDYLADEN – LEINEFELDE gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, HANDYLADEN – LEINEFELDE nicht gehörenden Sachen, vermischt wird. In beiden Fällen wird der Kunde die Sache kostenlos für HANDYLADEN – LEINEFELDE verwahren. Der Miteigentumsanteil von HANDYLADEN – LEINEFELDE bestimmt sich in beiden Fällen nach dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Verkaufswert der neuen Sache. Für die Veräußerung der neuen Sache gilt Abs. (1) entsprechend, wobei der dem Miteigentumsanteil der Gruppe entsprechende Teil der Forderung abgetreten wird. (4) Übersteigt der Wert der beim Kunden vorhandenen Vorbehaltsware zuzüglich dem Wert der an HANDYLADEN – LEINEFELDE abgetretenen Forderungen die Summe von HANDYLADEN – LEINEFELDE gegen den Kunden zustehende Forderungen um mehr als 50%, hat HANDYLADEN – LEINEFELDE einen entsprechenden Teil der Sicherheiten frei zugeben. (5) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist HANDYLADEN – LEINEFELDE berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden ausreichend gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung zu versichern, es sei denn, der Kunde weist HANDYLADEN – LEINEFELDE nach, dass er eine solche ausreichende Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen hat. §4 Datenschutz (1) Der Kunde und HANDYLADEN – LEINEFELDE verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen. (2) HANDYLADEN – LEINEFELDE erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden in automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, insbesondere Bestandsdaten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 95 TKG, § 14 TMG, und Nutzungs- und Abrechnungsdaten gemäß § 15 TMG, §§ 96, 97 TKG , sofern zutreffend. (3) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. Angaben berichtigen, sperren bzw. löschen zu lassen (§§ 19, 20 BDSG). (4) Im Rahmen der Geschäftsabwicklung, insbesondere bei der Bestellabwicklung, bedient sich HANDYLADEN – LEINEFELDE anderer Unternehmen, dafür im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG beauftragter Unternehmen. (5) HANDYLADEN – LEINEFELDE ist mit Einwilligung des Kunden auch berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zu eigenen Informations-, Marketing- und Marktforschungszwecken zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, der Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu genannten Zwecken durch HANDYLADEN – LEINEFELDE oder Dritte jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Der Widerruf kann per E-Mail an handyladen-leinefelde@online.de postalisch an HANDYLADEN – LEINEFELDE, Rasenweg 9, 37327 Leinefelde – Worbis OT Leinefelde erfolgen. (6) HANDYLADEN – LEINEFELDE behält sich vor, im Einzelfall die Bonität, Identität des Kunden zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann die Übersendung einer Kopie des Personalausweises und/oder der angegebenen Kreditkarte des Kunden erforderlich sein. (7) Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden genutzt, um bei Bedarf mit Kreditauskunftsfirmen eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis folgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Kunde kann sich bei HANDYLADEN – LEINEFELDE über das Ergebnis der Anfrage informieren. (8)Der Kunde und HANDYLADEN – LEINEFELDE verpflichten sich wechselseitig, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsverbindung erhobenen Daten bzw. zur Kenntnis gelangten betriebsspezifischen Informationen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung entweder datenschutzgerecht zu vernichten oder weiter gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. (9)Durch die Anerkennung der AGB´s erklärt sich der Kunde mit der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben verändern bzw. löschen zu lassen. §5 Vergütung (1) Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus dem jeweiligen Vertrag ergeben. Sämtliche Vergütungen sind zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und zu bezahlen. (2) HANDYLADEN – LEINEFELDE hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen notwendigen Auslagen, insbesondere Reisekosten und -spesen. Diese sind im jeweiligen Vertrag gesondert ausgewiesen. (3) HANDYLADEN – LEINEFELDE wird die Vergütung für Dienstleistungen vorzugsweise monatlich abrechnen. Soweit dann aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die Rechnungen Angaben zur Zahl der Mitarbeiter, die für HANDYLADEN – LEINEFELDE die abgerechneten Leistungen erbracht haben, die Anzahl der geleisteten Arbeitstage, den Tagessatz der Mitarbeiter, deren Leistungen abgerechnet werden, sowie eine Beschreibung der abgerechneten und zu erstattenden Auslagen. Für die Abrechnungsart aller übrigen Leistungen gelten die im jeweiligen Vertrag ausgewiesenen Modalitäten.Die Vergütung für Lieferungen und Leistungen wird in jedem Falle mit Zugang der Rechnung fällig. §6 Verzug, Vermögensverschlechterung des Kunden (1)Die Vergütung für Lieferungen und Leistungen wird in jedem Falle mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde kommt nach Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bei Nichtzahlung in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein im Verzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich HANDYLADEN - LEINFELDE vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. (2) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung wegen allgemeiner Liquidititätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber HANDYLADEN - LEINFELDE sofort fällig. HANDYLADEN - LEINFELDE ist dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder gemäß § 29 vom Vertrag zurück zu treten. (3) Kommt der Kunde bei einem Dauerschuldverhältnis für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug und ist eine von HANDYLADEN – LEINFELDE gesetzte Frist zur Abhilfe verstrichen, so stellt dies einen wichtigen Kündigungsgrund gemäß § 314 BGB dar und berechtigt HANDYLADEN – LEINFELDE den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Das Recht auf Ersatz eines eingetretenen Schadens, bleibt davon unberührt.
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