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Allgemeine Geschäftsbedingungen von HANDYLADEN – LEINEFELDE


Einleitende Bedingungen
§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden von HANDYLADEN – LEINEFELDE. Der Kunde erkennt
diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
(2) Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird,
ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.Kunde i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von HANDYLADEN – LEINEFELDE sind unverbindlich und freibleibend. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten.
§3 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich HANDYLADEN – LEINEFELDE das Eigentum an der
von der HANDYLADEN – LEINEFELDE gelieferten Hardware bzw. Telekommunikationsgeräten
(Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern
behält sich HANDYLADEN – LEINEFELDE das Eigentum an der Ware vor bis alle Forderungen aus der
laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind. Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf
Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt
und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu
verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
HANDYLADEN – LEINEFELDE ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder
beschädigt wird oder abhanden kommt sowie im Falle einer Verlegung der Wohn- oder Geschäftsräume des
Kunden. Verletzt der Kunde die hier genannten Pflichten, so kann die HANDYLADEN – LEINEFELDE den
Rücktritt vom Vertrag erklären und die Waren heraus verlangen. Dies gilt auch im Falle des Zahlungsverzugs
des Kunden. HANDYLADEN – LEINEFELDE ist danach berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und
den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende Ansprüche anzurechnen. Dasselbe gilt bei einer erst
nach Vertragsschluss erkennbar gewordenen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, die eine
Gefährdung der Gegenleistung des Kunden zur Folge hat.
(2) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt
HANDYLADEN – LEINEFELDE bereits jetzt seine Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. HANDYLADEN – LEINEFELDE nimmt die
Abtretung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Unternehmer zum Einzug der abgetretenen Forderungen
berechtigt. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.
(3) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von
HANDYLADEN – LEINEFELDE. Wird die Vorbehaltsware mit anderen,nicht von HANDYLADEN –
LEINEFELDE gehörenden, Sachen so verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache
wird, so erwirbt HANDYLADEN – LEINEFELDE an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum
Wert der von HANDYLADEN – LEINEFELDE gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, HANDYLADEN – LEINEFELDE nicht
gehörenden Sachen, vermischt wird. In beiden Fällen wird der Kunde die Sache kostenlos für
HANDYLADEN – LEINEFELDE verwahren. Der Miteigentumsanteil von HANDYLADEN – LEINEFELDE
bestimmt sich in beiden Fällen nach dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum
Verkaufswert der neuen Sache. Für die Veräußerung der neuen Sache gilt Abs. (1) entsprechend, wobei der
dem Miteigentumsanteil der Gruppe entsprechende Teil der Forderung abgetreten wird.
(4) Übersteigt der Wert der beim Kunden vorhandenen Vorbehaltsware
zuzüglich dem Wert der an HANDYLADEN – LEINEFELDE abgetretenen Forderungen die Summe von
HANDYLADEN – LEINEFELDE gegen den Kunden zustehende Forderungen um mehr als 50%, hat
HANDYLADEN – LEINEFELDE einen entsprechenden Teil der Sicherheiten frei zugeben.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist HANDYLADEN – LEINEFELDE
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden ausreichend gegen Diebstahl, Zerstörung und
Beschädigung zu versichern, es sei denn, der Kunde weist HANDYLADEN – LEINEFELDE nach, dass er
eine solche ausreichende Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen hat.
§4 Datenschutz
(1) Der Kunde und HANDYLADEN – LEINEFELDE verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen
Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten und die
Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Die Vertragspartner verpflichten sich
gegenseitig, auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen
erforderlichen Form nachzuweisen.
(2) HANDYLADEN – LEINEFELDE erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des
Kunden in automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder
Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, insbesondere Bestandsdaten gemäß § 28
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 95 TKG, § 14 TMG, und Nutzungs- und Abrechnungsdaten gemäß §
15 TMG, §§ 96, 97 TKG , sofern zutreffend.
(3) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten
und ggf. Angaben berichtigen, sperren bzw. löschen zu lassen (§§ 19, 20 BDSG).
(4) Im Rahmen der Geschäftsabwicklung, insbesondere bei der
Bestellabwicklung, bedient sich HANDYLADEN – LEINEFELDE anderer Unternehmen, dafür im Rahmen
einer Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG beauftragter Unternehmen.
(5) HANDYLADEN – LEINEFELDE ist mit Einwilligung des Kunden auch berechtigt, die personenbezogenen
Daten des Kunden zu eigenen Informations-, Marketing- und Marktforschungszwecken zu nutzen. Der
Kunde ist berechtigt, der Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung seiner personenbezogenen
Daten zu genannten Zwecken durch HANDYLADEN – LEINEFELDE oder Dritte jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft zu widersprechen. Der Widerruf kann per E-Mail an handyladen-leinefelde@online.de postalisch an
HANDYLADEN – LEINEFELDE, Rasenweg 9, 37327 Leinefelde – Worbis OT Leinefelde erfolgen.
(6) HANDYLADEN – LEINEFELDE behält sich vor, im Einzelfall die Bonität, Identität des Kunden zu
überprüfen. In diesem Zusammenhang kann die Übersendung einer Kopie des Personalausweises und/oder
der angegebenen Kreditkarte des Kunden erforderlich sein.
(7) Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden genutzt, um
bei Bedarf mit Kreditauskunftsfirmen eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis folgt
entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle persönlichen Daten
werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Kunde kann sich bei HANDYLADEN – LEINEFELDE
über das Ergebnis der Anfrage informieren.
(8)Der Kunde und HANDYLADEN – LEINEFELDE verpflichten sich wechselseitig, die im Zusammenhang
mit der jeweiligen Geschäftsverbindung erhobenen Daten bzw. zur Kenntnis gelangten betriebsspezifischen
Informationen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung entweder datenschutzgerecht zu vernichten oder
weiter gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
(9)Durch die Anerkennung der AGB´s erklärt sich der Kunde mit der Speicherung, Nutzung und
Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf.
Angaben verändern bzw. löschen zu lassen.
§5 Vergütung
(1) Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus dem jeweiligen Vertrag
ergeben. Sämtliche Vergütungen sind zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in
Rechnung zu stellen und zu bezahlen.
(2) HANDYLADEN – LEINEFELDE hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der
für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen notwendigen Auslagen, insbesondere
Reisekosten und -spesen. Diese sind im jeweiligen Vertrag gesondert ausgewiesen.
(3) HANDYLADEN – LEINEFELDE wird die Vergütung für Dienstleistungen vorzugsweise monatlich
abrechnen. Soweit dann aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die Rechnungen Angaben zur Zahl
der Mitarbeiter, die für HANDYLADEN – LEINEFELDE die abgerechneten Leistungen erbracht haben, die
Anzahl der geleisteten Arbeitstage, den Tagessatz der Mitarbeiter, deren Leistungen abgerechnet werden,
sowie eine Beschreibung der abgerechneten und zu erstattenden Auslagen. Für die Abrechnungsart aller
übrigen Leistungen gelten die im jeweiligen Vertrag ausgewiesenen Modalitäten.Die Vergütung für
Lieferungen und Leistungen wird in jedem Falle mit Zugang der Rechnung fällig.
§6 Verzug, Vermögensverschlechterung des Kunden
(1)Die Vergütung für Lieferungen und Leistungen wird in jedem Falle mit Zugang der Rechnung fällig. Der
Kunde kommt nach Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bei Nichtzahlung in Zahlungsverzug. Der
Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Ein im Verzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von
8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich HANDYLADEN -
LEINFELDE vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(2) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung wegen
allgemeiner Liquidititätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach
Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber
HANDYLADEN - LEINFELDE sofort fällig. HANDYLADEN - LEINFELDE ist dann berechtigt, ausstehende
Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder gemäß § 29 vom Vertrag
zurück zu treten.
(3) Kommt der Kunde bei einem Dauerschuldverhältnis für zwei aufeinander folgende Monate mit der
Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug und ist eine von
HANDYLADEN – LEINFELDE gesetzte Frist zur Abhilfe verstrichen, so stellt dies einen wichtigen
Kündigungsgrund gemäß § 314 BGB dar und berechtigt HANDYLADEN – LEINFELDE den Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen. Das Recht auf Ersatz eines eingetretenen Schadens, bleibt davon
unberührt.

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